Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOTARES GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
GOTARES GmbH & Co. KG in Oyten, im nachfolgenden GOTARES genannt, erbringt alle Leistungen und Lieferungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner widerspricht GOTARES hiermit. Die Geschäftsbedingungen anderer Unternehmen werden nur Vertragsinhalt, wenn GOTARES dem im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für inländische Abnehmer und liegen auch künftigen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde.
2. Preise & Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend.
3. Lieferung und Abnahme
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auch bei vereinbarter Frankolieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges behält GOTARES sich vor. Der Versandweg ist durch GOTARES transportversichert. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. GOTARES ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Auftraggeber kein Interesse hat. Für diesen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn GOTARES sich im Leistungsverzug befand oder die Leistung aus einem von GOTARES zu vertretenden Grund teilweise unmöglich wird; für diesen Fall sind jedoch Schadensersatzansprüche wegen teilweiser Unmöglichkeit und teilweisen Verzuges ausgeschlossen, wenn die Vertragsverletzungen von Seiten GOTARES nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen worden ist (einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von GOTARES steht eine derartige Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich). Hat der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, so kann GOTARES deshalb an der eigenen Verpflichtung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, bis der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Ist GOTARES mit der von ihr zu erbringenden Leistung in Verzug, so hat die Nachfrist, die der Käufer setzt, die Leistungsmöglichkeit von GOTARES angemessen zu berücksichtigen.
4. Zahlung
Die Rechnungen der GOTARES sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn GOTARES über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist GOTARES berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Bundesbank-Diskontsatz zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin verbleibt das Eigentum bei GOTARES.
6. Gewährleistung und Haftung
Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen leistet GOTARES nur in dem Umfange Ersatz, wie GOTARES diesen vom Vorlieferant erhält. Eine Mängelrüge ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn sie spätestens zwei Tage nach Eingang der Sendung beim Käufer bei GOTARES in schriftlicher Form eingeht. Nicht offensichtliche Schäden sind von kaufmännischen Käufern unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Rücksendungen haben grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Dem Käufer werden die Frachtkosten erstattet, sofern GOTARES ein Verschulden trifft. Ist eine Rücknahme nicht auf das Verschulden der GOTARES zurückzuführen, berechnet GOTARES eine Spesenpauschale von Euro 8,-. GOTARES ist nicht verpflichtet, Ware anzunehmen, die ohne vorheriges Einverständnis zurückgesandt wird. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Auch wenn GOTARES auf Rechnung und Gefahr von GOTARES liefert, ist es Sache des Käufers, sofort ein Schadensprotokoll mit dem Verkehrsunternehmen aufzusetzen. Dieses Protokoll wird sofort von GOTARES benötigt, um Ersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen durchsetzen zu können. Unterlässt es der Käufer, ein solches Protokoll anzufertigen und GOTARES von dem Schaden zu unterrichten, so besteht die Gefahr, dass GOTARES Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen kann. Kann GOTARES Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen nicht durchsetzen, weil der Käufer es unterlassen hat, ein Schadensprotokoll anzufertigen oder GOTARES rechtzeitig zu unterrichten, so wird sich GOTARES am Käufer schadlos halten müssen. Wird ein mit einer Garantieerklärung geliefertes Produkt repariert oder werden an diesem Produkt Ersatzteile ausgetauscht, so verlängert sich dadurch wenn nicht im Einzelfalle etwas anderes vereinbart ist die Garantiezeit für das Produkt nicht; unberührt bleibt davon eine sich evtl. aus dem Gesetz ergebende Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Ist eine von GOTARES gelieferte Sache mangelhaft, so ist GOTARES berechtigt, nach eigener Wahl das Produkt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ergeben sich aus einem Mangel über Nachbesserung, Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages hinausgehende Ansprüche auf Ersatz eines Schadens, so haftet GOTARES für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von GOTARES beruht. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
7. Datenspeicherung Soweit geschäftsnotwendig, speichert und verarbeitet GOTARES die Daten seiner Kunden EDV-mäßig.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist Oyten. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Seiten ist Achim. GOTARES ist nach eigenem Ermessen jedoch berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Abnehmers zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Oyten, im Juni 2004
GOTARES GmbH & Co. KG in Oyten, im nachfolgenden GOTARES genannt, erbringt alle Leistungen und Lieferungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner widerspricht GOTARES hiermit. Die Geschäftsbedingungen anderer Unternehmen werden nur Vertragsinhalt, wenn GOTARES dem im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für inländische Abnehmer und liegen auch künftigen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde.
2. Preise & Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend.
3. Lieferung und Abnahme
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auch bei vereinbarter Frankolieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges behält GOTARES sich vor. Der Versandweg ist durch GOTARES transportversichert. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. GOTARES ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Auftraggeber kein Interesse hat. Für diesen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn GOTARES sich im Leistungsverzug befand oder die Leistung aus einem von GOTARES zu vertretenden Grund teilweise unmöglich wird; für diesen Fall sind jedoch Schadensersatzansprüche wegen teilweiser Unmöglichkeit und teilweisen Verzuges ausgeschlossen, wenn die Vertragsverletzungen von Seiten GOTARES nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen worden ist (einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von GOTARES steht eine derartige Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich). Hat der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, so kann GOTARES deshalb an der eigenen Verpflichtung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, bis der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Ist GOTARES mit der von ihr zu erbringenden Leistung in Verzug, so hat die Nachfrist, die der Käufer setzt, die Leistungsmöglichkeit von GOTARES angemessen zu berücksichtigen.
4. Zahlung
Die Rechnungen der GOTARES sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn GOTARES über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist GOTARES berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Bundesbank-Diskontsatz zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin verbleibt das Eigentum bei GOTARES.
6. Gewährleistung und Haftung
Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen leistet GOTARES nur in dem Umfange Ersatz, wie GOTARES diesen vom Vorlieferant erhält. Eine Mängelrüge ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn sie spätestens zwei Tage nach Eingang der Sendung beim Käufer bei GOTARES in schriftlicher Form eingeht. Nicht offensichtliche Schäden sind von kaufmännischen Käufern unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Rücksendungen haben grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Dem Käufer werden die Frachtkosten erstattet, sofern GOTARES ein Verschulden trifft. Ist eine Rücknahme nicht auf das Verschulden der GOTARES zurückzuführen, berechnet GOTARES eine Spesenpauschale von Euro 8,-. GOTARES ist nicht verpflichtet, Ware anzunehmen, die ohne vorheriges Einverständnis zurückgesandt wird. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Auch wenn GOTARES auf Rechnung und Gefahr von GOTARES liefert, ist es Sache des Käufers, sofort ein Schadensprotokoll mit dem Verkehrsunternehmen aufzusetzen. Dieses Protokoll wird sofort von GOTARES benötigt, um Ersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen durchsetzen zu können. Unterlässt es der Käufer, ein solches Protokoll anzufertigen und GOTARES von dem Schaden zu unterrichten, so besteht die Gefahr, dass GOTARES Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen kann. Kann GOTARES Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen nicht durchsetzen, weil der Käufer es unterlassen hat, ein Schadensprotokoll anzufertigen oder GOTARES rechtzeitig zu unterrichten, so wird sich GOTARES am Käufer schadlos halten müssen. Wird ein mit einer Garantieerklärung geliefertes Produkt repariert oder werden an diesem Produkt Ersatzteile ausgetauscht, so verlängert sich dadurch wenn nicht im Einzelfalle etwas anderes vereinbart ist die Garantiezeit für das Produkt nicht; unberührt bleibt davon eine sich evtl. aus dem Gesetz ergebende Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Ist eine von GOTARES gelieferte Sache mangelhaft, so ist GOTARES berechtigt, nach eigener Wahl das Produkt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ergeben sich aus einem Mangel über Nachbesserung, Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages hinausgehende Ansprüche auf Ersatz eines Schadens, so haftet GOTARES für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von GOTARES beruht. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
7. Datenspeicherung Soweit geschäftsnotwendig, speichert und verarbeitet GOTARES die Daten seiner Kunden EDV-mäßig.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist Oyten. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Seiten ist Achim. GOTARES ist nach eigenem Ermessen jedoch berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Abnehmers zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Oyten, im Juni 2004

